Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Monteurzimmern und Unterkünften

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Monteurzimmern, Wohnungen und Unterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters Seven Rooms GbR, Siemensstraße 4, 41469 Neuss (nachfolgend „Vermieter“).

2. Vertragspartner ist der Vermieter und der Buchende (nachfolgend „Kunde“). Bucht ein Unternehmen Zimmer für seine Mitarbeiter (nachfolgend „Gäste/Monteure“), haftet das Unternehmen gesamtschuldnerisch für alle Schäden, Reinigungskosten und Pflichtverletzungen, die durch die von ihm einquartierten Personen verursacht werden.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 2 Vertragsschluss, Preise & Zahlung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande (Buchungsbestätigung per E-Mail, Fax oder Post).

2. Der vereinbarte Mietpreis ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vollständig im Voraus (Vorkasse) vor dem Einzug zu entrichten.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, den Zutritt zur Unterkunft unverzüglich zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 3 Kaution

1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der Schlüssel vom Kunden eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Die Höhe der Kaution beträgt bis zu 300,00 € pro Zimmer bzw. pro Gast. Die genaue Höhe der Kaution wird in der jeweiligen Buchungsbestätigung fixiert.

2. Die Kaution dient der Absicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für etwaige Schäden, extreme Verschmutzungen oder den Verlust von Schlüsseln.

3. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Räumung, Übergabe des Zimmers und Rückgabe aller Schlüssel innerhalb von 14 Tagen, sofern keine Ansprüche des Vermieters gegenzurechnen sind.

§ 4 Absolutes Alkoholkonsum- und Rauchverbot

1. Im gesamten Gebäude, in den Zimmern sowie auf dem gesamten Grundstück (inklusive Parkplätze, Hof- und Außenbereiche) gilt ein striktes und absolutes Alkoholkonsumverbot. Das Mitführen, Lagern und Verzehren von alkoholischen Getränken ist untersagt.

2. In allen Innenräumen gilt ein striktes Rauchverbot (dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer etc.).

3. Bei einem Verstoß gegen das Alkoholkonsum- oder Rauchverbot ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € pro Verstoß zu erheben. Zudem behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 5 Nachtruhe, Lärmschutz & Hausordnung

1. Die gesetzlichen und behördlichen Ruhezeiten sind strikt einzuhalten. Die Nachtruhe gilt ausnahmslos von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

2. Während der Nachtruhe ist jeglicher Lärm, insbesondere lautes Reden, Musikhören, Fernsehen in Zimmerlautstärke überschreitender Lautstärke oder das Schlagen von Türen im Gebäude und auf dem Außengelände, strengstens verboten.

3. Die als Anlage beigefügte Hausordnung ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Bei wiederholtem oder grobem Verstoß gegen die Nachtruhe oder die Hausordnung erfolgt die fristlose Kündigung ohne Rückerstattung bereits gezahlter Mieten.

§ 6 Haftung für Schäden, Schlüsselverlust, Sonderreinigung & Checkout-Gebühren

1. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden am Gebäude, Inventar oder den Außenanlagen, die durch ihn selbst oder die von ihm eingebuchten Gäste/Monteure schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht werden. Schadensersatzansprüche werden auf Basis der tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten (konkrete Schadensberechnung) geltend gemacht. Für den Zeitraum, in dem das Zimmer aufgrund von Reparatur-, Renovierungs- oder Sonderreinigungsarbeiten nicht weitervermietet werden kann, hat der Vermieter zudem Anspruch auf Ersatz des nachweisbaren Mietausfallschadens in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises.

2. Der Verlust eines Schlüssels oder Transponders ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Kosten für den notwendigen Austausch der Schließanlage oder den Ersatz der Schlüssel trägt in vollem Umfang der Kunde.

3. Die Zimmer sind in einem besenreinen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei einer über das normale Maß hinausgehenden, extremen Verschmutzung stellt der Vermieter dem Kunden die Kosten für eine Sonderreinigung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung, mindestens jedoch eine Pauschale von 100,00 €. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Reinigungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist.

4. Die festgelegten Checkout-Zeiten (z. B. bis 10:00 Uhr am Abreisetag) sind zwingend einzuhalten. Bei einer verspäteten Räumung des Zimmers (Late Checkout) ohne vorherige schriftliche Absprache ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Checkout-Gebühr in Höhe des vollen aktuellen Tagesmietpreises für diesen Tag zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen verspäteter Übergabe an Folgemieter bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Videoüberwachung

1. Zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums des Vermieters sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und schweren Verstößen gegen die Hausordnung (insbesondere Vandalismus, Diebstahl, unbefugtes Betreten oder grobe Verletzungen des Alkohol- und Rauchverbots) werden öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes (z. B. Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser) sowie das gesamte Außengelände (Hof, Parkplätze) per Video überwacht.

2. Eine Videoüberwachung von Intimbereichen (wie den vermieteten Zimmern selbst, Badezimmern, Toiletten oder Umkleideräumen) ist ausdrücklich ausgeschlossen und findet nicht statt.

3. Die Verarbeitung und Speicherung der Bilddaten erfolgt unter strenger Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen oder zur Zweckerfüllung erforderlichen Frist automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung benötigt werden.

4. Der Kunde verpflichtet sich, seine eingebuchten Gäste/Monteure vor deren Anreise nachweislich über das Bestehen der Videoüberwachung in den genannten Bereichen zu informieren.

§ 8 Rücktritt des Vermieters (Kündigungsrecht)

1. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:

● Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

● Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. Anzahl der Personen) gebucht werden.

● Der Gast/Monteur den Frieden des Hauses nachhaltig stört, andere Bewohner oder Nachbarn belästigt, oder gegen das Alkohol-, Rauch- oder Lärmverbot verstößt.

2. Bei berechtigtem Rücktritt/Kündigung des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückerstattung des Mietpreises für die Restlaufzeit.

§ 9 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist der Sitz des Vermieters: Deutschland.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

© 2026. All rights reserved.